Als Grafiker hört man viele dumme Fragen. Platz 1 bisher: "Was ist eigentlich ein 'Gra'?"
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Ich habe im Krankenhaus ein Schild gesehen auf dem stand: "Familienplanung! Bitte benutzen Sie den Hintereingang." Guter Vorschlag.
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Statistisch gesehen genießen 4 von 5 Leuten
eine Gruppenvergewaltigung...
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Ich hasse es, wenn Frauen romantische Augenblicke mit
Pfefferspray zerstören.
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Will ich mir heute eine Lampe für die Dusche kaufen. Gehe ich in den Baumarkt und sage zur Verkäuferin:" Dusch Lampe"
Jetzt hab ich Hausverbot
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Bis heute habe ich mich gefragt, warum unser Unternehmen keine Farbigen beschäftigt. Heute ist es mir dann klar geworden: Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung sie zu bezahlen.
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Meine Frau meinte neulich, dass mein Penis sie an ein TicTac erinnern würde
und freute sich diebisch über diese Bemerkung. Das Grinsen gefrohr ihr allerdings
im Gesicht als ich antwortete, dass es mich wundern würde, warum ihre Schwester
dann noch so schlechten Atem hätte.
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Meine Frau hat mich gestern Abend erwischt, als ich gerade
einen Abschiedsbrief schrieb. Sie war ganz außer sich und
sagte, sie hätte gar nicht gewusst wie verzweifelt ich bin
und dass ich Pläne hätte, mich selbst umzubringen. Und dann
fragte sie mich, ob sie irgendwas tun könnte, damit ich
glücklicher würde.
Ich nickte und zeigte auf meinen Abschiedsbrief und sagte
"Unterschreibe hier."
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Ein Mann muss zum Arzt. Nach dem Termin bittet der Arzt die Ehefrau zum Gespräch. "Ihr Mann ist tot krank und nur mit viel Sex, gutem Essen, viel Fernsehen ohne Störung und lange Ausschlafen ist er noch zu retten."
Nach dem Gespräch trifft die Ehefrau ihren Mann vor der Tür und dieser fragt: "Und? Was hat der Arzt gesagt?"
Antwort: "DU MUSST STERBEN!"
Das_Böse1991 - 29. Nov, 13:13
Treffen sich drei Mäuse in ner Bar.
Nach ein paar Bierchen kommen sie drauf , wer die coolste Maus is... .
Da prallt die erste. " Wenn ich ne Mausefalle seh, schnapp ich mir den Käse mit der einen Hand und mit der andern mach ich Kraftsport."
Da lach die zweit und spricht. " Wenn ich Rattengift seh, zieh ich fix meine Karte und mach daraus ne Line für mich."
Die driete Maus steht auf und geht. Die anderen lachen und schreien hinter her . "Wie hat es dir die Sprache verschlagen??"
Ne, ihr langweilt mich. Ich geh erstmal die Katze poppen.
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mitten im winter laufen zwei alte schwerhörige frauen spazieren.
sagt die eine zur anderen "die armen vögel im wald"
worauf die andere erwiedert "und die reichen zuhause im bett"
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"Doris, fehlt dir etwas? bei dir geht doch immer so ein netter Arzt ein u. aus" "Was geht dich das an ,Bettina? bei dir geht doch immer ein netter Soldat ein u. aus und ich frage dich auch nicht, ob bei dir der Krieg ausgebrochen ist".
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Telefon klingelt.
Gerhard Schröder geht ans Telefon.
Anrufer: "Guten Tag, ich möchte gern den Bundeskanzler sprechen!"
Schröder: "Tut mir Leid, ich bin nicht mehr Kanzler. Da müssen sie jetzt woanders anrufen."
Der Anrufer legt auf. Zwei Minuten später klingelt das Telefon wieder. Gerhard Schröder geht ans Telefon.
Anrufer: "Guten Tag, ich möchte gern den Bundeskanzler sprechen!"
Schröder: "Tut mir Leid, ich bin nicht mehr Kanzler, habe ich das eben nicht schon gesagt?! Sie sind hier falsch!"
Der Anrufer legt wieder auf. Wieder eine Minute später: Das Telefon klingelt erneut. Gerhard Schröder geht ans Telefon.
Anrufer: "Guten Tag, ich möchte gerne den Bundeskanzler sprechen!"
Schröder: "Also wie oft soll ich Ihnen das denn noch sagen? ICH BIN NICHT MEHR DER KANZLER!"
Anrufer: "Ja ich weiss, aber ich kann's nicht oft genug hören..."
Das_Böse1991 - 29. Nov, 13:07
Die Gesetze:
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
(2) Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen; die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, wird hierdurch nicht berührt.
(3) Arbeitnehmer, die im Rahmen dieses Gesetzes Aufgaben übernehmen, werden hierdurch in der Betätigung für ihre Gewerkschaft auch im Betrieb nicht beschränkt.
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.
§ 76 Einigungsstelle
(1) Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden.
(2) Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden nicht zustande, so bestellt ihn das Arbeitsgericht. Dieses entscheidet auch, wenn kein Einverständnis über die Zahl der Beisitzer erzielt wird.
(3) Die Einigungsstelle hat unverzüglich tätig zu werden. Sie fasst ihre Beschlüsse nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit. Bei der Beschlussfassung hat sich der Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten; kommt eine Stimmenmehrheit nicht zustande, so nimmt der Vorsitzende nach weiterer Beratung an der erneuten Beschlussfassung teil. Die Beschlüsse der Einigungsstelle sind schriftlich niederzulegen, vom Vorsitzenden zu unterschreiben und Arbeitgeber und Betriebsrat zuzuleiten.
(4) Durch Betriebsvereinbarung können weitere Einzelheiten des Verfahrens vor der Einigungsstelle geregelt werden.
(5) In den Fällen, in denen der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt, wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig. Benennt eine Seite keine Mitglieder oder bleiben die von einer Seite genannten Mitglieder trotz rechtzeitiger Einladung der Sitzung fern, so entscheiden der Vorsitzende und die erschienenen Mitglieder nach Maßgabe des Absatzes 3 allein. Die Einigungsstelle fasst ihre Beschlüsse unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen. Die Überschreitung der Grenzen des Ermessens kann durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Zuleitung des Beschlusses an gerechnet, beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
(6) Im Übrigen wird die Einigungsstelle nur tätig, wenn beide Seiten es beantragen oder mit ihrem Tätigwerden einverstanden sind. In diesen Fällen ersetzt ihr Spruch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur, wenn beide Seiten sich dem Spruch im Voraus unterworfen oder ihn nachträglich angenommen haben.
(7) Soweit nach anderen Vorschriften der Rechtsweg gegeben ist, wird er durch den Spruch der Einigungsstelle nicht ausgeschlossen.
(8) Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, dass an die Stelle der in Absatz 1 bezeichneten Einigungsstelle eine tarifliche Schlichtungsstelle tritt.
§ 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für ihre Geltendmachung sind nur insoweit zulässig, als sie in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden; dasselbe gilt für die Abkürzung der Verjährungsfristen.
(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Das_Böse1991 - 29. Nov, 11:36
International:
Schweinegrippe-Impfstoff wird verbrannt
Magdeburg – Ein großer Teil des vor rund zwei Jahren von den Bundesländern gekauften Schweinegrippe-Impfstoffs wird von heute an im Müllheizkraftwerk Rothensee in Magdeburg verbrannt. Insgesamt sind es 196 Paletten mit 16 Millionen Impfdosen, die dort in den kommenden Tagen im Ofen landen. Ihr Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen. Aus Angst vor der Schweinegrippe hatten die Länder 34 Millionen Impfstoff-Dosen erworben. Davon blieben 28,7 Millionen übrig, weil sich kaum jemand impfen ließ. Die Länder blieben auf Kosten von 239 Millionen Euro sitzen.
Link:
http://www.focus.de/schlagzeilen/
Deutschland:
kurz vor seinem 108 geburtstag jopie heesters muss wegen schwächeanfall in klinik

Er ist der wohl rüstigste Entertainer Deutschlands: Johannes „Jopie“ Heesters steht noch mit weit über 100 Jahren auf der Bühne. Doch kurz vor seinem 108. Geburtstag musste er alle Show-Termine wegen eines Zusammenbruchs absagen.
Link:
http://www.focus.de/panorama/boulevard/kurz-vor-seinem-108-geburtstag-jopie-heesters-muss-wegen-schwaecheanfall-in-klinik_aid_688784.html
Lokal:
Das letzte Eis gibt es umsonst!

Kamen Das hat im Eiscafé Venezia zum Ende der Saison Tradition. Schon seit mindestens zehn Jahren. Minutenlang gibt es dann hier das Eis umsonst.
Link:
http://www.derwesten.de/staedte/kamen/das-letzte-eis-gibt-es-umsonst-id6116268.html
Das_Böse1991 - 29. Nov, 08:03
Guten Morgen ihr arbeitswütigen typen der BVB. Kleine umfrage für den heutigen Tag =)
Arbeitslaune?
Wie ist eure Arbeits laune heute?
(Schul noten System)
16.67%
(2 votes)
1
0% (0 votes)
2
8.33%
(1 vote)
3
33.33%
(4 votes)
4
16.67%
(2 votes)
5
25%
(3 votes)
6
Total: 100% (12 votes)
Created by Das_Böse1991 on 29. Nov, 08:02.
This poll was closed on 30. Nov, 07:21.
Das_Böse1991 - 29. Nov, 08:02