News von wiwo.de
1. Solaranlagen bleiben attraktiv
für alle Umwelt Liebhaber Die Minister Röttgen und Rösler wollen die Förderung von Solaranlagen stärker kürzen als bisher geplant. Warum die Anlage auf dem Dach trotzdem noch lohnt.
Wer eine Solaranlage auf sein Dach setzt, wir dafür vom Staat belohnt. Den Strom vom Dach müssen die Netzbetreiber den Hausbesitzern nämlich zu einem garantierten Festpreis abnehmen – der sogenannten Einspeisevergütung.
Mit der Förderung wollte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Photovoltaik fand schnell viele Fans. Verständlich, denn wer mit seinem Solardach zum „Stromverkäufer“ wurde, machte damit gute Gewinne – und durfte auch langfristig mit ausreichend Rendite rechnen. Denn der garantierte Festpreis (Einspeisevergütung) galt von dem Tag an, an dem die Anlage Strom ans Netz lieferte für die nächsten zwanzig Jahre.
Kein Rütteln an der Bestandsgarantie
Die erste gute Nachricht: An der sogenannten Bestandsgarantie ändert sich nichts. Wer vor einem, fünf oder zehn Jahren in eine Solaranlage auf seinem Eigenheim investiert hat, muss ich um die Kürzungspläne von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler nicht weiter scheren. Diese Gruppe der Solaranlagenbesitzer bleibt vom Konzept der Minister verschont.
Die Bestands- und Abnahmegarantie hatte der Gesetzgeber im Erneuerbare Energie Gesetz, kurz EEG festgelegt. Damit brachte die Solaranlage auf dem Dach nicht nur günstigen Strom für den Eigenverbrauch, sondern wurde zu einem lukrativen Zubrot für viele private Hausbesitzer, aber auch für Unternehmern und Landwirte, die von da an die Dächern ihrer Gewerbebauten und Ställe mit Solarzellen regelrecht zupflasterten.
2. Unterhaltsbefristung trotz Ehevertrag möglich
Crashkurs heute: Ein Ehevertrag mit lebenslanger Unterhaltsverpflichtung kann bei reformierter Rechtslage nachträglich geändert werden. Demzufolge werden die Zahlungen dann befristet. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs.
3. Tausende Kunden zahlen zu hohe Dispozinsen
Bei den Göttern! Überteuerte Dispozinsen bringen Verbraucherschützer auf die Palme. Jetzt sollen tausende Kunden vor allem von Genossenschaftsbanken unrechtmäßig hohe Zinsen gezahlt haben. Wer Anspruch auf Regress hat.
Mehr dazu unter http://www.wiwo.de
für alle Umwelt Liebhaber Die Minister Röttgen und Rösler wollen die Förderung von Solaranlagen stärker kürzen als bisher geplant. Warum die Anlage auf dem Dach trotzdem noch lohnt.
Wer eine Solaranlage auf sein Dach setzt, wir dafür vom Staat belohnt. Den Strom vom Dach müssen die Netzbetreiber den Hausbesitzern nämlich zu einem garantierten Festpreis abnehmen – der sogenannten Einspeisevergütung.
Mit der Förderung wollte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Photovoltaik fand schnell viele Fans. Verständlich, denn wer mit seinem Solardach zum „Stromverkäufer“ wurde, machte damit gute Gewinne – und durfte auch langfristig mit ausreichend Rendite rechnen. Denn der garantierte Festpreis (Einspeisevergütung) galt von dem Tag an, an dem die Anlage Strom ans Netz lieferte für die nächsten zwanzig Jahre.
Kein Rütteln an der Bestandsgarantie
Die erste gute Nachricht: An der sogenannten Bestandsgarantie ändert sich nichts. Wer vor einem, fünf oder zehn Jahren in eine Solaranlage auf seinem Eigenheim investiert hat, muss ich um die Kürzungspläne von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler nicht weiter scheren. Diese Gruppe der Solaranlagenbesitzer bleibt vom Konzept der Minister verschont.
Die Bestands- und Abnahmegarantie hatte der Gesetzgeber im Erneuerbare Energie Gesetz, kurz EEG festgelegt. Damit brachte die Solaranlage auf dem Dach nicht nur günstigen Strom für den Eigenverbrauch, sondern wurde zu einem lukrativen Zubrot für viele private Hausbesitzer, aber auch für Unternehmern und Landwirte, die von da an die Dächern ihrer Gewerbebauten und Ställe mit Solarzellen regelrecht zupflasterten.
2. Unterhaltsbefristung trotz Ehevertrag möglich
Crashkurs heute: Ein Ehevertrag mit lebenslanger Unterhaltsverpflichtung kann bei reformierter Rechtslage nachträglich geändert werden. Demzufolge werden die Zahlungen dann befristet. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs.
3. Tausende Kunden zahlen zu hohe Dispozinsen
Bei den Göttern! Überteuerte Dispozinsen bringen Verbraucherschützer auf die Palme. Jetzt sollen tausende Kunden vor allem von Genossenschaftsbanken unrechtmäßig hohe Zinsen gezahlt haben. Wer Anspruch auf Regress hat.
Mehr dazu unter http://www.wiwo.de
Das_Böse1991 - 28. Feb, 07:42